Statutenrevision 2025
14. November 2025

Anpassung unserer Statuten an den neuen Branchenstandard von Swiss Olympic
Per 01. Januar 2026 tritt der neue Branchenstandard Sport von Swiss Olympic in Kraft. Dieser ist für alle Sportvereine und -verbände verbindlich, die Mitglied von Swiss Olympic sind oder Fördergelder des Bundes (wie BASPO, Jugend+Sport (J+S) oder Swiss Olympic) erhalten. Die rechtliche Grundlage dafür bildet Artikel 72d Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 3 der Sportförderungsverordnung (SpoFöV). Diese schreibt vor, dass alle betroffenen Organisationen ihre Statuten, Strukturen und Abläufe den Vorgaben des Branchenstandards anpassen müssen – insbesondere in den Bereichen Good Governance, Ethik, Transparenz und Organisation.
Hiervon betroffen ist auch der Rheintal-Oberländer Schwingerverband. Im Vorstand wurde beschlossen, die Vorgaben von Swiss Olympic in unsere Statuten zu übernehmen. Über die revidierten Statuten wird der Rheintal-Oberländer Schwingerverband anlässlich seiner Hauptversammlung vom 14. November abstimmen.
Im Anhang der Entwurf mit den revidierten Statuten. Alle Änderungen sind rot markiert.
